Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Stand: 9. Januar 2026
Dieser Endnutzer‑Lizenzvertrag (EULA) regelt die Nutzung der Software Trace («Software»).
1) Vertragspartner
Anbieter/Lizenzgeber
Argon Analytik, Inh. Meyer‑Wildhagen (Einzelfirma, Schweiz)
Argon Analytik
c/o Yannick Meyer‑Wildhagen
Burgstrasse 102
8408 Winterthur
Schweiz
E‑Mail: [email protected]
UID: CHE-203.142.761
Nutzer: Du als natürliche oder juristische Person («du»).
2) Geltungsbereich und Annahme
Mit Installation, Start oder Nutzung der Software akzeptierst du diesen EULA. Wenn du nicht einverstanden bist, installiere oder nutze die Software nicht.
3) Lizenz (Nutzungsrecht)
3.1 Lizenzgewährung
Du erhältst eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz, die Software gemäss dem beim Kauf angegebenen Lizenztyp zu installieren und zu nutzen.
3.2 Lizenzumfang / Aktivierungen
Umfang, Anzahl Aktivierungen/Geräte und ggf. zeitliche Begrenzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Checkout oder in der Lizenzverwaltung.
3.3 Einschränkungen
Du darfst die Software nicht:
- verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder weitergeben (ausser zwingendes Recht erlaubt es),
- reverse engineeren, dekompilieren oder disassemblieren, ausser zwingendes Recht erlaubt dies ausdrücklich,
- technische Schutzmassnahmen umgehen oder entfernen,
- die Software für unbefugte Eingriffe in Systeme oder Daten Dritter verwenden.
4) Lizenzschlüssel und Online-Validierung
4.1 Aktivierung
Die Software kann einen Lizenzschlüssel und Aktivierungen verwenden. Zur Aktivierung/Validierung kann eine Online‑Verbindung erforderlich sein.
4.2 Drittanbieter
Für Checkout, Lizenzverwaltung und Zahlungsabwicklung können Drittanbieter eingesetzt werden. Deren Bedingungen können ergänzend gelten.
5) Updates und Upgrades
5.1 Updates (innerhalb der Version)
Wir können Updates bereitstellen (Bugfixes, Sicherheitsupdates, Verbesserungen). Ein Anspruch auf bestimmte Updates oder einen bestimmten Zeitraum besteht nur, wenn ausdrücklich zugesichert.
5.2 Upgrades / neue Hauptversionen (z. B. «Trace 2»)
Eine neue Hauptversion oder ein neues Produkt kann als separates Upgrade angeboten werden und kann einen neuen Kauf oder eine separate Lizenz erfordern. Der Erwerb einer Lizenz für die aktuelle Softwareversion beinhaltet ohne ausdrückliche Zusage keinen Anspruch auf kostenlose Upgrades auf zukünftige Hauptversionen.
5.3 Weiterverwendung
Wenn du eine Lizenz erworben hast, darfst du die lizenzierte Version grundsätzlich zeitlich unbefristet weiter nutzen. Dass Updates irgendwann enden, ändert daran nichts; es bedeutet nur, dass keine weiteren Aktualisierungen mehr bereitgestellt werden.
6) Systemzugriffe, Berechtigungen und Helper
Für bestimmte Funktionen kann Trace zusätzliche macOS‑Berechtigungen benötigen (z. B. Full Disk Access) oder einen privilegierten Helper (z. B. für systemweite Aktionen). Du entscheidest, ob du diese Berechtigungen erteilst. Ohne diese Berechtigungen kann die Software eingeschränkt funktionieren.
7) Wichtiger Hinweis zu Datenverlust und Backups
Trace kann – je nach Auswahl und Modus – Dateien löschen oder verschieben. Das kann zu unwiederbringlichem Datenverlust führen. Du bist verantwortlich für:
- die Prüfung von Vorschauen/Warnungen,
- die Auswahl der zu löschenden Elemente,
- regelmässige Backups (z. B. Time Machine oder anderes Backup‑System).
8) Gewährleistung
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Software «wie besehen» bereitgestellt. Wir übernehmen keine Garantie, dass die Software fehlerfrei ist oder deine spezifischen Anforderungen erfüllt.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
9) Haftung
9.1 Grundsatz
Wir haften nur im Rahmen dieses EULA und soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit
Nichts in diesem EULA schliesst unsere Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten aus oder beschränkt sie, soweit zwingendes Recht dies verbietet.
9.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.4 Ausschluss indirekter Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten), insbesondere dann nicht, wenn du ohne aktuelles Backup löschst oder riskante Aktionen ausführst.
9.5 Zwingende Rechte
Zwingende gesetzliche Ansprüche (z. B. aus Produkthaftung, Konsumentenschutz oder bei Körperverletzung/Tod, soweit anwendbar) bleiben unberührt.
10) Beendigung
Dieser EULA gilt, solange du die Software nutzt. Wir können die Lizenz bei wesentlichen Verstössen gegen diesen EULA beenden. Bei Beendigung musst du die Nutzung einstellen und die Software deinstallieren.
11) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit zulässig, gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften deines Aufenthaltslandes bleiben unberührt. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters in der Schweiz.
12) Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses EULA ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Kontakt: [email protected]